Börsenrichtlinien

Einforderung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Ausrichtung unserer Zierfischbörsen

Liebe Aquarienfreunde,
sehr geehrte Züchterinnen und Züchter, sehr geehrte Austellerinnen und Aussteller auf unseren Zierfischbörsen!

Aus vielen verbands- und vereinsinternen Gesprächen und entsprechenden Recherchen in Fachzeitschriften und im Internet ist der Vorstand unseres Vereins zur Überzeugung gelangt, dass Handlungsbedarf bei der Einforderung von tierschutzrechtlichen Bestimmunen bei der Ausrichtung unserer Zierfischbörsen angezeigt ist. Vermehrt haben wir Berichte darüber erhalten, dass es bei den Börsen anderer Vereine zu Beanstandungen durch Amtsveterinäre gekommen ist. Teilweise wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass Börsen sogar geschlossen oder abgesagt werden mussten. Um dies für unseren Verein und unsere Börsen zu vermeiden, haben wir gemeinsam im Vorstand Richtlinien festgelegt, die wir bei allen künftigen Börsen einfordern werden.

Unsere Herbstbörse wird am 25.09.2016 wieder in der Mehrzweckhalle Altenplos stattfinden. Um unsere Anbieter nicht zu verunsichern, möchten wir diese noch einmal wie gewöhnlich durchführen. Wir wollen die Herbstbörse aber nutzen, um mit allen Ausstellern einzeln alle Punkte ansprechen, die nach unserer Börsenordnung und den Richtlinien entsprechend der Verordnungen bedeutsam sind.  Wir möchten dazu in Einzelgesprächen mit jedem Aussteller individuell konkret besprechen, welche Veränderungen des Verkaufsstandes künftig von uns eingefordert werden.

Nach wie vor gilt unsere Börsenordnung uneingeschränkt. Zusätzlich sind wir gebunden an die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten, die bereits am 01.06.2006 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ( http://www.bmel.de/) herausgegeben wurden.

Download: Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Die folgenden Punkte werden wir spätestens ab der Weihnachtsbörse 2016 zwingend von allen unseren Ausstellern einfordern:

  1. Ausschließliche Zulassung von nicht-gewerblichen Anbietern.
  2. Ausschließliches Angebot von zugelassenen Tier- und Pflanzenarten.
  3. Art- und haltungsgerechter Transport der Tiere zur Börse und ggf. wieder zurück.
  4. Maßgaben zur Gestaltung des Verkaufsstandes:
    1. Position und Aufstellhöhe der Becken
    2. Beckengröße (mindestens 54 Liter l!!!!) und Beckenform
    3. Entspiegelter Untergrund
    4. Lichteinfall nur von einer Seite
    5. Versteckmöglichkeiten
    6. Besatz
    7. Kennzeichnung von Art und Haltungserfordernissen außen am Becken
    8. Filter und Beleuchtung, Wasserqualität
    9. Geeignete Transportbehältnisse